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Inhalt der Gruppenrechtsschutzvertrages

DAS - Versicherungen

Hauptgeschäftsstelle Königs Wusterhausen

- Der Leiter -

VERSICHERUNGSVERTRAG zum Wohn- und Grundstücksrechtsschutz zwischen dem Verband und der D.A.S.

1. Vertragsunterzeichnung - Versicherungsschutz

Die Vertragsunterzeichnung ist am 6.12.1999 erfolgt und ab diesem Tag haben alle Mitglieder Versicherungsschutz, deren Einzugsermächtigung beim Verband vorliegt. Alle weiteren Mitglieder, deren Einzugsermächtigung zukünftig eingeht, haben mit dem Eingang ebenfalls Versicherungsschutz.

2. Versicherungsbereich

Den Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte der Übersicht auf der Rückseite.

3. Schadenfall

Jeder Schaden wird über die Hauptgeschäftsstelle des Verbandes in Niederlehme angenommen und dann dem verantwortlichen Schadenbearbeitern der D.A.S. übergeben.

4. Anwaltswahl

Die Auswahl eines Anwaltes bei einem Schadenfall läuft auch ausschließlich über den Verband (Versicherungsnehmer). Die mitversicherten Personen = Mitglieder können keine eigne Anwaltswahl ohne Abstimmung mit dem Verband treffen.

5. Weiterer Versicherungsschutz - Rahmenvertrag

Alle Mitglieder haben über den Rahmenvertrag - Verband - D.A.S.- die Möglichkeit sich individuellen weiteren Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen über die D.A.S. - Hauptgeschäftsstelle Königs Wusterhausen zuzulegen. Dazu werden in den nächsten Monaten in der Mitgliederzeitung Möglichkeiten angeboten.

6. Fragen und Probleme

Individuelle Fragen und Probleme klären Sie bitte über:

D.A.S. - Hauptgeschäftsstelle

Hans-Jürgen Süßmilch

Cottbuser Str. 48, 15711 Königs Wusterhausen

Bürozeiten: Die. 8-12 u. 14-20 Uhr, Do. 14-17 Uhr

Tel 03375/295807 Fax. 03375/295808

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Der Beitritt zur Gruppenversicherung ist nur über eine Einzugsermächtigung der Jahresbeiträge möglich. Antrag zum Beitritt und damit gekoppelte Einzugsermächtigung  hier klicken.  

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Wichtige Vertragsbestimmungen aus dem Gruppenvertrag mit der D.A.S.

 

Gegenstand des Vertrages

Der Verband der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Land Brandenburg 1990 e.V. vereinbart mit der D.A.S. für seine Mitglieder die nachstehende Rechtsschutz-Versicherung nach Maßgabe des § 74 VVG, wobei die Erteilung eines Versicherungsscheines an die versicherten Mitglieder des Verbandes ausgeschlossen ist. Die Anzahl der versicherten Mitglieder des Verbandes wird der D.A.S. zu den vereinbarten Stichtagen gemeldet.

Versicherungssumme

Die D.A.S. übernimmt die notwendigen Vorschüsse und Kosten bis zu EUR 300.000 je Rechtsschutzfall.

Versicherungsbereich

I.

Versicherungsschutz wird den Versicherten gemäß § 29 ARB 2003 für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dinglichen Rechten für folgende, von den versicherten Mitgliedern selbstgenutzte, im Inland gelegene Objekte (jeweils nur ein Objekt im Versicherungsbeitrag enthalten) gewährt

+ ein Einfamilienhaus
ggf. mit Einliegerwohnung einschließlich des dazugehörenden Grundstückes oder

+ eine selbstgenutzte Wohneinheit im Mehrfamilienhaus
mit maximal 6 Wohneinheiten soweit die Eigentümergemeinschaft maximal 6 Wohnungseigentümer umfaßt und kein gewerblicher Verwalter bestellt ist oder

+ ein Wochenendhaus oder

+ ein Ferienhaus / eine Ferienwohnung oder

+ ein unbebautes Grundstück sowie jedes weitere im Eigentum des versicherten Mitglieds stehende

+ Ein-/Mehrfamilienhaus mit maximal 6 Wohneinheiten, das nicht vom Mitglied oder Lebenspartner selbst bewohnt wird

+ Wochenendhaus

+ Ferienhaus/Ferienwohnung

+ Unbebaute Grundstück unter der Voraussetzung, daß für jede Wohneinheit / jedes unbebaute Grundstück gesondert die Rechtsschutzbeiträge bezahlt werden.

Das Vermieter- / Verpächterrisiko ist ausgeschlossen.

Bei Eigentumsanlagen (WEG) bis maximal 6 Wohneinheiten gilt nur das sogenannte Sondereigentum als versichert. Die Eigentümergemeinschaft ist nicht versichert.

Garagen, Stellplätze und dergleichen, die zum versicherten Objekt gehören und von dem dort wohnenden Mitglied benutzt werden, sind mitversichert.

Auf eine Wartezeit (§ 4 Abs. 1 ARB 2003) wird verzichtet.

Im übrigen gelten die §§ 1 bis 20 ARB 2003, soweit nachstehend nicht etwas anderes bestimmt ist.

II.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von § 3 Abs. 2 i ARB 2003 auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben vor Finanz- und Verwaltungsgerichten (d.h.: ab gerichtlicher Auseinandersetzung!).

III.

Abweichend von § 3 Abs. 4 a ARB 2003 sind Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern des Verbandes untereinander mitversichert.

IV.

Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund von Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Deutschen Einheit erlassen worden sind.

Subsidiärklausel

Versicherungsschutz besteht im Umfang des § 3 (Versicherungsbereich) nur, wenn nicht bereits aufgrund eines anderen Rechtsschutzvertrages Versicherungsschutz besteht.

Schadenregulierung

Der Versicherungsfall wird dem Verband gemeldet.
Der Verband wird in jeder Schadenanzeige vor Weiterleitung an die D.A.S. eine eigene Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage sowie Mitglieds- und Objektdaten beifügen, soweit ihm dies möglich ist. Mit dieser Meldung wird die D.A.S. gleichzeitig bis zum Abschluß der ersten Instanz eines etwaigen Gerichtsverfahrens unwiderruflich ermächtigt, Versicherungsleistungen mit gegenüber dem Verband befreiender Wirkung an den Versicherten zu erbringen. Diese Ermächtigung gilt automatisch für jede weitere Instanz, wenn sie nicht vor deren Einleitung vom Verband widerrufen wird.

Die Rechtsschutzgewährung setzt voraus, daß der Versicherte vor Eintritt des Versicherungsfalles bereits Mitglied der Gruppenversicherung des Verbandes war.

Für die Schadensbearbeitung ist ausschließlich das DAS Schadensbüro in Berlin zuständig.

Der Beitritt zur Gruppenversicherung ist nur über eine Einzugsermächtigung der Jahresbeiträge möglich. Antrag zum Beitritt und damit gekoppelte Einzugsermächtigung  hier klicken 

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